Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)​

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wie hoch ist der erforderliche Anteil an erneuerbaren Energien nach einer Modernisierung der Heizung?

Das GEG ist eng verknüpft mit dem Kommunalen Wärmeplanungsgesetz (WPG). Beide treten am 1. Januar 2024 In Kraft. Danach sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Wenn zum Zeitpunkt des Heizungsaustausches in der betreffenden Kommune noch keine kommunale Wärme-Planung vorliegt, ist vorgesehen, dass nach einer Heizungsmodernisierung in einem bestehenden Gebäude

  • 15 Prozent erneuerbare Energien ab dem Jahr 2029,
  • 30 Prozent ab 2035 und
  • 60 Prozent ab 2040 genutzt werden müssen.

 

2. Liegt am Standort der Heizung bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, ist die Nutzung von

  • 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens fünf Jahre nach der Heizungsmodernisierung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Übrigens: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen eine kommunale Wärmeplanung bis 1. Juli 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 1. Juli 2028. Um mehr zur Wärmeplanung In Ihrem Wohnort zu erfahren, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Kommune.

Wichtig: Ab dem Jahr 2045 will Deutschland klimaneutral sein. dann sind für alle Heizungen 100 Prozent erneuerbare Energie Pflicht!

Wie kann der erforderliche Anteil erneuerbarer Energie bei einer Brennwertheizung eingebracht werden?

Für alle, die auch zukünftig auf Flüssigbrennstoffheizungen setzen wollen, kann der erneuerbere Anteil an der Wärmerzeugung zur Erfüllung des GEG erfolgen z.B. durch

 

1. den Einbau einer Hybridheizung als Kombination von einem Heizkessel für flüssige Brennstoffe und einer Wärmepumpe.

2. den Einsatz eines flüssigen Brennstoffes mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil.

 

Übrigens: Bei Kombination mi einer Solarthermie-Anlage für Heizung und Warmwasser wird die gewonnene Solarwärme anteilig auf die erforderliche Erneuerbaren-Quote angerechnet.

Bel der Auswahl Ihrer neuen Heizung weist unter anderem das Green Fules ready-Label den Weg: Es ist auf Heizungen, Tanks und Komponenten angebracht, die für bis zu 100 Prozent erneuerbare flüssige Brennstoffe zugelassen sind. Und es gibt auch bereits Haushalte, die solche Brennstoffe nutzen.

Auf www.zukunftsheizen.de gibt es eine Reihe von Praxisbeispielen mit Demo-Anlagen, in denen erneuerbares Heizöl bereits In Wohngebäuden eingesetzt wird. Derzeit arbeiten Heizölproduzenten und -handel intensiv an einem flächendeckenden Angebot für solche klimaschonenden Heizölqualitäten.

Abweichende Reglungen in einzelnen Bundesländern

In Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein gelten heute bereits gesonderte Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung, die zu beachten sind. In diesen Bundesländern müssen schon jetzt nach einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingebunden werden.

Weitere Infos dazu gibt es auf www.zukunftsheizen.de

Stand: 13.11.2023

Quelle: www.zukunftsheizen.de

 

Screenshot der Original Veröffentlichung

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